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Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Kommunen und kommunalen Unternehmen [30.04.2024]

Hinweise zum WSW-Web-Seminar

Dateigröße: 42 kb

Verwendung von Zoom im Rahmen eines WSW-Web-Seminars

Dateigröße: 240 kb

Wie sollten öffentliche Arbeitgeber das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am besten umsetzen? Nachdem nunmehr in fast allen Bundesländern ergänzende Landesgesetze zum HinSchG verabschiedet worden sind, steht fest, welche Kommunen und kommunale Unternehmen interne Meldestellen einrichten müssen. Dieses WSW-Web-Seminar will Sie dabei unterstützen, Ihre „Baustellen“ möglichst rasch abzuarbeiten, um auf den vom Gesetzgeber geforderten Stand zu kommen und Bußgelder zu vermeiden.

Inhalte (voraussichtlich):

  • Einstieg: Welche Fälle hat das HinSchG vor Augen? Was sind die wichtigsten Regelungen des HinSchG?
  • Baustelle 1: Wie können wir eine interne Meldestelle einrichten? Selbst machen, mit anderen zusammenarbeiten oder auslagern?
  • Baustelle 2: Welche Meldekanäle wollen wir anbieten?
  • Baustelle 3: Wie soll das Meldeverfahren konkret aussehen? Was soll also bei eingehenden Meldungen passieren?
  • Baustelle 4: Brauchen wir eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung?
  • Baustelle 5: Wie sollten wir unsere Mitarbeiter über das HinSchG und die Meldestelle informieren?
  • Baustelle 6: Was müssen wir bei der Anwendung des HinSchG unbedingt vermeiden? Wahrung der Vertraulichkeit, Verbot von Repressalien u.v.m.

Das WSW-Web-Seminar ist live. Über die Frage-und-Antwort-Funktion (F&A) können Sie gerne Fragen an den Referenten stellen.

Die Seminarunterlagen finden Sie i.d.R. einen Tag vor Seminarbeginn in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.

Die Rechnung wird im Anschluss an das Seminar versendet. Kostenlose Stornierungen sind bis 24 h vor Seminarbeginn möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Dieser Seminartermin hat bereits stattgefunden.
Gebühr: 98 €
Datum: 30. April 2024 - 09:00 Uhr
Dauer: 2,5 Stunden