Neben der Eingruppierung ist die Stufenzuordnung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der wesentliche Faktor für die Höhe der Vergütung. Dabei ist die Stufenzuordnung oft der maßgebliche Faktor, wie die zahlreichen, vom BAG entschiedenen Fälle zu Entgeltnachteilen zeigen, die wesentlich nicht durch die Eingruppierung, sondern die Zuordnung zu einer Stufe in der jeweiligen Entgeltgruppe entstehen. Zudem ist das durch die Zuordnung zu einer höheren Stufe mögliche höhere Entgelt häufig ein entscheidender Gesichtspunkt für die auch im öffentlichen Dienst immer schwierigere Gewinnung von Fachpersonal. Darum ist die richtige Anwendung der komplexen Regelungen des TVöD und des TV-L zur Stufenzuordnung nach der Einstellung unter Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung und unter Ausnutzung der vielfältigen tariflichen und außertariflichen Ermessensvorschriften sowie zur Stufenzuordnung nach Höher- und Herabgruppierung von entscheidender Bedeutung für die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Das wiederum setzt die Kenntnis der ebenfalls komplexen Rechtsprechung des BAG zu diesen Regelungen voraus. Der Vortrag vermittelt dazu einen umfassenden Überblick für die Tarifbereiche der VKA und des Bundes sowie der TdL. Außerdem stellt er die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG zu der seit Jahren umstrittenen Frage, ob Teilzeitbeschäftigte bereits für das bloße Überschreiten der individuell vereinbarten Arbeitszeit Anspruch auf Überstundenzuschläge haben, vor. Ferner erfolgt eine Einschätzung, ob diese Rechtsprechung auch für den öffentlichen Dienst von Bedeutung ist und welche Konsequenzen das zur Folge hätte.
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