WSW-Online-Campus

Abrufverfahren für die Beitragshöhe zur Pflegeversicherung [04.06.2025]

Referent:in
Michael Schulz
  • Beschreibung
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Seit dem 1.7.2023 reduziert sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für jedes Kind ab dem 2. Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte. Für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung benötigen Unternehmen Kenntnisse über die Anzahl der Kinder der Arbeitnehmenden und deren Lebensalter.

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, wird bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt.

Diese Entwicklung ist nun weitestgehend abgeschlossen und bringt den Unternehmen ab 1.07.2025 neue Meldeverpflichtungen.

In diesem WSW-Web-Seminar erfahren Sie, wie das neue Meldeverfahren funktioniert, welche Aufgaben die Unternehmen haben und welche Rückmeldungen sie erhalten.

Inhalte (voraussichtlich):

  • Hintergrund der Regelung (Überblick)
  • Neue Meldeverpflichtung für die Unternehmen
  • Rückmeldungen auf die vorgenommenen Meldungen der Unternehmen
  • Umgang mit möglichen Differenzen bei der Kinderanzahl

Das WSW-Web-Seminar ist live. Über die Frage-und-Antwort-Funktion (F&A) können Sie gerne Fragen an den Referenten stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die Seminarunterlagen finden Sie i.d.R. einen Tag vor Seminarbeginn in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.

Die Rechnung wird im Anschluss an das Seminar versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist per E-Mail an seminare@wsw-campus.de oder in Ihrem Kundenkonto bis 24 Stunden vor Seminarbeginn (bei Paketbuchung vor dem ersten Modul) möglich. Für diesen Fall erfolgt der Rücktritt kostenfrei. Nach dem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.