Abordnung, Versetzung, Zuweisung, Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung
Wir klären anhand von vielen Beispielsfällen: Was können Arbeitgeber im Rahmen des § 4 TVöD / TV-L tun und was nicht? Wie ist die Rechtslage, wenn Beschäftigte mit einer Abordnung, Versetzung, Zuweisung oder Personalgestellung nicht einverstanden sind? Wann ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu beachten?
Inhalte (voraussichtlich):
I. Direktionsrecht des Arbeitgebers
II. Einsatz von Beschäftigten auf einem anderen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber (Abordnung und Versetzung)
III. Einsatz von Beschäftigten auf einem anderen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber (Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung)
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Die Rechnung wird im Anschluss an das Seminar versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist per E-Mail an seminare@wsw-campus.de oder in Ihrem Kundenkonto bis 24 Stunden vor Seminarbeginn (bei Paketbuchung vor dem ersten Modul) möglich. Für diesen Fall erfolgt der Rücktritt kostenfrei. Nach dem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
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