Es ist Zeit zum Handeln!
Zum 1. Januar 2024 ist der Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G vom 05.04.1991 für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe durch den Tarifvertrag Nr. 6 G ersetzt worden. Die Überleitung in den neuen Tarifvertrag muss bis zum 31.10.2024 erfolgen.
Für die Eingruppierung der Beschäftigten gelten seit dem 1. Januar 2024 die Bestimmungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA sowie die Anlagen dieses Tarifvertrags.
Eine Neufeststellung der Eingruppierungen findet aufgrund der Überleitung in die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 2 nur statt, wenn sich danach eine höhere Eingruppierung ergibt. Die Eingruppierung in den Teil A „Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppe 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)“ erfolgt nur noch dann, wenn kein spezielles Tätigkeitsmerkmal hierfür im Teil B aufgeführt ist.
Inhalte (voraussichtlich):
Das WSW-Web-Seminar ist live. Über die Frage-und-Antwort-Funktion (F&A) können Sie gerne Fragen an den Referenten stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Die Seminarunterlagen finden Sie i.d.R. einen Tag vor Seminarbeginn in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.
Die Rechnung wird im Anschluss an das Seminar versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist per E-Mail an seminare@wsw-campus.de oder in Ihrem Kundenkonto bis 24 Stunden vor Seminarbeginn (bei Paketbuchung vor dem ersten Modul) möglich. Für diesen Fall erfolgt der Rücktritt kostenfrei. Nach dem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.