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AVR-Caritas 2027 - die ganz große Tarifreform [20.04.2026]

Referent:in
Jörn Wiedmann
  • Beschreibung
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AVR 2027 – Die ganz große Tarifreform

Die AVR Caritas war reformbedürftig. Zu unübersichtlich war sie geworden, zu unterschiedlich behandelt sie die verschiedenen Mitarbeitergruppen, zu wenig war von der ursprünglichen Systematik erhalten geblieben.

Die Jahre andauernden Reformüberlegungen, oft tituliert als Anlage-2-Reform, fanden am 9. Oktober 2025 ihr Ende. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat die Weichen für die ganz große Systemreform gestellt. Es ist mehr geworden, als „nur“ eine Anlage-2-Reform. Statt dessen: Schluss mit der Mischung aus BAT-Regelungen, AVR-spezifischen Eigenheiten und viel Beimischung von tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. Die AVR Caritas 2027 löst die AVR in ihrer bisherigen Form ab. Für alle Mitarbeiter! Nach Veröffentlichung in den Amtsblättern trat sie bereits am 1. November 2025 in Kraft und ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherigen Regelungen vollständig.

Was nun zu tun ist? 2026 ist das Jahr der Vorbereitung!

Im ersten Schritt ist die Systemumstellung vorzubereiten! Wie bereits gesagt: Die AVR Caritas 2027 gilt für alle Mitarbeiter. Gut, dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Praxis Zeit gibt, sich vorzubereiten. Nutzen Sie 2026! Verschaffen Sie sich mit unserem WSW-Web-Seminar den Überblick, den Sie benötigen, um vorbereitet zu sein für den Einstieg in ein umfassend reformiertes, komplett neu strukturiertes, noch stärker am TVöD VKA orientiertes Tarifwerk und die ganz sicher aufkommenden Fragen der Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen hierzu.

Abwarten ist ganz sicher keine Option. Denn zu beachten gilt: Bereits jetzt sind die neu geschaffenen, insbesondere die bisherigen Anlage 2-Mitarbeiter betreffenden Überleitungsregelungen anwendbar.

In unserem WSW-Web-Seminar stellt unser Referent und Partner der WSW-Kanzlei für Arbeits- & Tarifrecht Rechtsanwalt Jörn Wiedmann die Inhalte und Auswirkungen der Reform vor.

Inhalte (voraussichtlich):

Welche wesentlichen Neuerungen bringt die AVR Caritas 2027 und was bleibt?

  • Das Ende der unübersichtlichen Anlagensystematik.
  • Vorstellung der zukünftig einheitlichen Systematik und Entgeltordnung für alle Mitarbeiter.
  • Überblick über die Auswirkungen auf die Bestandsmitarbeiter aus Anlage 2 und den Anlagen 30-33
  • Wie ist die Systemumstellung vorzubereiten?
  • Was ist mit Blick auf den 01.01.2027 durch die Dienstgeber zu veranlassen?
  • Umstellung der Entgeltabrechnung für Neueinstellungen ab 01.01.2027, insbesondere mit Blick auf Tätigkeiten, die bisher der Anlage 2 zugeordnet waren.

Die Übergangsregelungen und die Überleitung

  • Fokus auf die Mitarbeiter der Anlage 2
  • Welche Übergangs- und Überleitungsregelungen sind mit Blick auf die Anlage-2-Mitarbeiter zu beachten?
  • Wie wirkt sich die AVR 2027, ihre Überleitungsregelungen und die Eingruppierung von Bestandmitarbeitern aus?
  • Zwei Wege aus der Anlage 2 in die Entgeltgruppen der AVR 2027: der Überleitungsantrag oder die Tätigkeitsänderung.
  • Wie funktioniert das Wahlrecht bei Ein- und Umgruppierung? Tipps zur Vorbereitung auf Dienstgeberseite!
  • Das Auskunftsverlangen und der Überleitungsantrag: Form und Fristen im Zusammenhang mit Überleitungsanträgen.
  • Besteht Aktualisierungsdruck auf Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen, insbesondere der Anlage 2 Mitarbeiter?
  • Das richtige Verständnis zu den Zuordnungstabellen.

Mögliche Ergänzungen

Klingt für Sie Interessant? Dann besuchen Sie alle Live-Seminare zu AVR-Caritas 2027 und buchen eines der drei vergünstigten Pakete.

Keine Zeit? Dann buchen Sie die Aufzeichnungen und können im Nachgang die WSW-Web-Seminare flexibel und in Ihrem Tempo anschauen.

Das WSW-Web-Seminar ist live. Über die Frage-und-Antwort-Funktion (F&A) können Sie gerne Fragen an den Referenten stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die Seminarunterlagen finden Sie idR einen Tag vor Seminarbeginn in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.

Die Rechnung wird im Anschluss an das Seminar versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist per E-Mail an seminare@wsw-campus.de oder in Ihrem Kundenkonto bis 24 Stunden vor Seminarbeginn (bei Paketbuchung vor dem ersten Modul) möglich. Für diesen Fall erfolgt der Rücktritt kostenfrei. Nach dem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

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Seminardetails
Gebühr 208 €
Datum 20. April 2026 - 09:00 Uhr
Dauer 4,0 Stunden
AVR-Caritas 2027 - die ganz große Tarifreform [20.04.2026]