Im Reformprozess AVR Caritas 2027 entscheidet sich in der Personalpraxis vieles in vier Wochen:
Noch nie war es wichtiger, solide Kenntnisse im Eingruppierungsrecht und in der Methodik der Stellenbeschreibung zu besitzen. Wenn Beschäftigte ihr Auskunftsverlangen stellen, muss der Dienstgeber fristgerecht erklären, wie die Eingruppierung nach bisherigem Recht aktuell lautet – und diese Auskunft ist rechtlich verbindlich. Eine spätere „Korrektur“ ist regelmäßig nicht mehr zulässig. Falschauskünfte werden damit zum irreversiblen Risiko: Sie können falsche Überleitungen, teure Eingruppierungsfeststellungs- und Zahlungsklagen sowie dauerhafte Vergütungsfehler nach sich ziehen.
Dieses WSW-Web-Seminar vermittelt das unverzichtbare AVR-Caritas-Know-how, um Stellenbeschreibungen so aufzusetzen, dass sie solide Stellen bewerten können und eingruppierungsrechtlich auskunftsfest und prozesssicher sind. Sie lernen eine praxiserprobte Methodik, mit der Sie Tätigkeiten strukturiert erfassen, um im Nachgang rechtlich sauber bewerten und Auskünfte fehlervermeidend erteilen zu können – inklusive Qualitätskriterien, Prüfschritten und Best-Practice-Abläufen für die Personalabteilungen.
Ihr Mehrwert auf den Punkt:
Frau Macuda ist Beraterin im Geschäftsbereich Personal- und Organisationsberatung bei der OptiSo Unternehmensberatung. Sie ist Verwaltungsfachwirtin und bringt langjährige Praxis in Personal- und Organisationsthemen mit (u. a. Stellenbewertungen, Organisationsuntersuchungen, Stellenbemessungen).
Die Seminarunterlagen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto zu diesem Seminar.
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