Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts sorgt seit 2022 für große Aufregung: Ein Musikschullehrer, welcher auf Honorarbasis tätig war, wurde nicht mehr als Selbstständiger, sondern als abhängig Beschäftigter angesehen. Der Lehrer wurde dadurch sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer behandelt und die Musikschule zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gezwungen.
Das Urteil und die Reaktion der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sowie der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung hierauf, stellen nunmehr die Beauftragung und Beschäftigung von allen bisher auf Honorarbasis tätigen Lehrerinnen und Lehrern, Dozenten und Dozentinnen oder sonstige lehrende Personen gleich welcher Fachrichtung auf den Prüfstand! Viele schulische Einrichtungen sehen sich vor die Herausforderung gestellt, ihre gesamte Organisation zu hinterfragen und ggfs. umzustellen. Daher hat inzwischen der Gesetzgeber mit dem neuen § 127 SGB IV eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 geschaffen, welche es den Betroffenen u.a. ermöglichen soll, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Thema wurde nun auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgegriffen.
Wir betrachten in diesem WSW-Web-Seminar zusammen den aktuellen Stand der Dinge und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.
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