Freizeit gegen Geld: Die „Tauschtage“ im TVöD
„…und jährlich grüßt die Jahressonderzahlung…“ –
ab diesem Jahr grüßen auch die „Tauschtage“
Seit diesem Jahr können Beschäftigte einen Teil ihrer Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Erstmals gilt das Wahlrecht für die im November 2026 fällige Jahressonderzahlung.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie müssen wissen, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, wie der Umwandlungsbetrag korrekt ermittelt wird und wie sich die Tauschtage auf die Novemberabrechnung auswirken. Was auf den ersten Blick wie ein einfaches Wahlrecht wirkt, steckt im Detail voller Fallstricke – etwa wenn zwischen Umwandlung und Inanspruchnahme eine Tariferhöhung oder Höhergruppierung liegt oder wenn freie Tage am Jahresende zu verfallen drohen.
Das WSW-Web-Seminar führt Sie praxisnah durch die gesamte Systematik und verbindet die vertrauten Regeln zur Jahressonderzahlung mit den neuen Tauschtagen. Sie erhalten konkrete Berechnungsbeispiele und erfahren, wie Sie Verfall, Krankheit und Elternzeit rechtssicher handhaben. So gehen Sie den ersten Anwendungszyklus vorbereitet an und vermeiden Fehler in der Entgeltabrechnung. Ein Seminar für alle Personalverantwortlichen bei Arbeitgebern, die den TVöD anwenden und die neuen Tauschtage von Anfang an sicher umsetzen wollen.
Inhalte (voraussichtlich):
Die Seminarunterlagen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.
Die Rechnung wird im Anschluss an die Buchung versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist nicht möglich.
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