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Entgelttransparenzrichtlinie - Die Pflichten kommen, die Fristen laufen! [06.07.2026]

  • Beschreibung
CW in Kanzlei mit MA

Teil II des WSW-Web-Seminars geht die einzelnen Pflichten der Richtlinie systematisch durch und zeigt Ihnen, welche konkreten Schritte Sie jetzt einleiten sollten – von der Anpassung Ihrer Stellenausschreibungen über den Aufbau von Auskunftsprozessen bis zur Vorbereitung auf die Berichtspflichten.

Ein Seminar für alle Arbeitgeber, die wissen wollen, was konkret auf sie zukommt – und die nicht erst handeln möchten, wenn die Fristen bereits laufen.

Hinweis: Für öffentliche Arbeitgeber ist die Teilnahme besonders dringlich: Nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 entfaltet die Richtlinie für sie unmittelbare Wirkung – unabhängig davon, ob ein nationales Umsetzungsgesetz vorliegt.

Inhalte (voraussichtlich):

  • Transparenzpflichten bei der Stellenausschreibung
    • Informationspflicht über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne – vor dem Vorstellungsgespräch
    • Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt
    • Besonderheiten bei Anwendung allgemein zugänglicher Tarifverträge (TVöD, TV-L)
    • Verbot von Verschwiegenheitsklauseln zum Entgelt
  • Der erweiterte Auskunftsanspruch
    • Gegenüberstellung: bisheriges EntgTranspG vs. Richtlinie
    • Auskunft über durchschnittliche Entgelthöhen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
    • Bildung von Vergleichsgruppen: gleiche oder gleichwertige Arbeit
  • Gehaltsmitteilung und Information über die Entgeltfindung
    • Pflicht zur Information über Kriterien der Entgeltfestlegung und Entgeltentwicklung
    • Anforderungen an die Dokumentation der Entgeltfindung
  • Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten
    • Schwellenwerte und gestaffelte Berichtsfristen
    • Erstberichtsfrist bis 7. Juni 2027 für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten
    • Berichtsinhalte: Entgeltgefälle (Durchschnitt und Median), Verteilung auf Entgeltquartile
  • Gemeinsame Entgeltbewertung bei Entgeltgefälle über 5 %
    • Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung
    • Abhilfemaßnahmen und Korrekturmechanismen
    • Konsequenzen bei nicht gerechtfertigtem Entgeltgefälle
  • Unmittelbare Wirkung der Richtlinie für öffentliche Arbeitgeber ab dem 8. Juni 2026
    • Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit
    • Welche Pflichten bereits ohne nationales Umsetzungsgesetz gelten
    • Handlungsempfehlungen für öffentliche Arbeitgeber zur sofortigen Vorbereitung
  • Mittelbare Wirkung auch für alle anderen Arbeitgeber?
    • Berücksichtigung von Regelungen der Richtlinie durch die Arbeitsgerichte bei der Auslegung von Gesetzen

Das WSW-Web-Seminar ist live. Über die Frage-und-Antwort-Funktion (F&A) können Sie gerne Fragen an die Referenten stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die Seminarunterlagen finden Sie i.d.R. einen Tag vor Seminarbeginn in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.

Die Teilnahmegebühr bei einer Einzelbuchung ist im Anschluss auf Rechnung zu entrichten. Nur bei einer Paketbuchung erhalten Sie automatisch den vergünstigten Paketpreis. Der Paketpreis wird nach dem ersten Teil in Rechnung gestellt. Einzelbuchungen werden beim Paketpreis nicht berücksichtigt.

Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist per E-Mail an seminare@wsw-campus.de oder in Ihrem persönlichen Benutzerkonto bis 24 Stunden vor Seminarbeginn (bei Paketbuchung vor dem ersten Teil) möglich. Für diesen Fall erfolgt der Rücktritt kostenfrei. Nach dem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.