Seit dem 1.1.2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von gesetzlich krankenversicherten Personen digital von den Ärzten und Krankenhäusern an die gesetzlichen Krankenkassen übermittelt. Die Krankenkassen stellen den Arbeitgebenden die Daten für einen elektronischen Abruf zur Verfügung.
Inzwischen ist das Verfahren weitestgehend etabliert. Zum 1.1.2025 sind Änderungen in dem Verfahren vorgenommen worden. Die Rückmeldungen auf den Datenabruf sind jetzt detaillierter.
In diesem WSW-Web-Seminar erfahren Sie, wie das Verfahren grundsätzlich funktioniert und insbesondere welche Ergänzungen zum 1.1.2025 vorgenommen wurden.
Inhalte:
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