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Aktivrente - Mit 66 Jahren, da macht das Arbeiten steuerlich Spaß [Aufzeichnung vom 06.02.2026]

  • Beschreibung
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Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die sog. „Aktivrente“ beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetzentwurf zugestimmt, so dass die gesetzlichen Neuregelungen erwartungsgemäß zum 1.1.2026 in Kraft treten werden. Mit der „Aktivrente“ will der Gesetzgeber dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken.

Ab dem 1.1.2026 werden somit zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersrente erreicht haben, von den steuerlichen Anreizen für eine Weiterbeschäftigung oder die Aufnahme einer neuen Beschäftigung profitieren. Wir stellen Ihnen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit und die Auswirkungen in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vor und geben Hinweise zur arbeitsrechtlichen Gestaltung.

Inhalte:

  • Das „Aktivrentengesetz“, Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, begünstigter Personenkreis
  • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung von Rentnern
  • Auswirkungen auf die gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Arbeitsrechtliche Regelungen zur (Weiter-)Beschäftigung von Rentnern
  • Erleichterung der sachgrundlosen Befristung von Regelaltersrentnern, Neuregelung durch das „Rentenpaket 2025“
  • Checklisten und Praxisbeispiele

Die Seminarunterlagen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto zu diesem Seminar.

Die Rechnung wird im Anschluss an die Buchung versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist nicht möglich.