Seit dem 1.7.2023 reduziert sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für jedes Kind ab dem 2. Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte. Für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung benötigen Unternehmen Kenntnisse über die Anzahl der Kinder der Arbeitnehmenden und deren Lebensalter.
Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, wird bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt.
Diese Entwicklung ist nun weitestgehend abgeschlossen und bringt den Unternehmen ab 1.07.2025 neue Meldeverpflichtungen.
In diesem WSW-Web-Seminar erfahren Sie, wie das neue Meldeverfahren funktioniert, welche Aufgaben die Unternehmen haben und welche Rückmeldungen sie erhalten.
Inhalte:
Die Seminarunterlagen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto bei diesem Seminar.
Die Rechnung wird im Anschluss an die Buchung versendet. Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist nicht möglich.
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